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Geschichte im Weserbergland neu freigelegt

Forschung & Quellen

Historische Urkundenanalyse: Fallen bei der Quellenarbeit

Eine Datierung am Ende einer mittelalterlichen Urkunde ist kein automatisch belastbarer Zeitstempel.

Historische Urkundenanalyse: Fallen bei der Quellenarbeit

Kalenderstil, Schreibfehler, Abschriftentradition und spätere Bearbeitung können dazu führen, dass derselbe Text in der Forschung unterschiedlichen Jahren oder sogar unterschiedlichen Entstehungsstufen zugeordnet wird. Die historische Urkundenanalyse beginnt deshalb nicht mit der inhaltlichen Aussage, sondern mit der Prüfung des Dokuments als Überlieferungsträger.

Für die Diplomatik gilt eine einfache Arbeitsregel: Äußere und innere Quellenkritik werden getrennt durchgeführt. Material, Schrift, Siegel, Aufbau und Überlieferungsform bilden zunächst einen eigenen Befund. Erst danach werden Wortlaut, Rechtsinhalt, Datierung und historische Aussage bewertet. Wer diese Ebenen vermischt, kann eine formal unauffällige Abschrift mit dem verlorenen Original gleichsetzen oder eine inhaltlich plausible Fälschung als Primärzeugnis behandeln.

Methodik der Diplomatik: Von Mabillon zur mehrstufigen Quellenkritik

Die wissenschaftliche Begründung der Diplomatik wird mit Jean Mabillons Werk De re diplomatica von 1681 verbunden. Mabillon entwickelte damit kein bloßes Verfahren zur Echtheitskontrolle einzelner Schriftstücke. Etabliert wurde vielmehr eine systematische Untersuchung der Formen, Materialien und Entstehungsbedingungen von Urkunden.

Der zentrale Prüfgegenstand ist das Diplom als historisches Objekt. Untersucht werden unter anderem:

  • das verwendete Beschreibmaterial und dessen Erhaltungszustand,
  • Schriftbild, Duktus und mögliche Schreiberhände,
  • Formular und Aufbau der Urkunde,
  • Siegel, Siegelschnur und Befestigung,
  • Datierung und Ortsangabe,
  • Überlieferungsweg,
  • Verhältnis zwischen Original, Abschrift und späterer Edition.

Die äußere Quellenkritik richtet sich auf die materielle und formale Erscheinung. Sie fragt, ob das vorliegende Stück in seiner äußeren Gestalt zur angegebenen Zeit, Institution und Ausstellergruppe passt. Ein Pergament kann alt sein, ohne dass der darauf befindliche Text im selben Zeitraum entstanden ist. Ein Siegel kann echt sein, aber an einem späteren Text angebracht worden sein. Eine alte Schrift kann in einer späteren Abschrift nachgeahmt werden. Kein einzelnes Merkmal reicht daher für eine abschließende Beurteilung.

Die innere Quellenkritik untersucht den Text. Dabei geht es um Formularbestandteile, Sprache, Rechtsbegriffe, Orts- und Personennamen, Besitzangaben sowie die behauptete Handlung. Ein Widerspruch zwischen innerem und äußerem Befund ist kein nebensächlicher Fehler. Er kann auf eine Abschrift, eine Überarbeitung, eine Fälschung oder eine fehlerhafte moderne Datierung hinweisen.

Die Echtheitsprüfung wurde in der älteren Diplomatik häufig als discrimen veri ac falsi, als Unterscheidung von Echtem und Falschem, gefasst. Für die heutige Quellenarbeit ist diese Trennung allein zu eng. Auch ein formal oder rechtlich unechter Text kann historischen Quellenwert besitzen. Entscheidend ist dann nicht, ob die Urkunde die behauptete Rechtshandlung tatsächlich belegt, sondern wann, warum und in welchem Konfliktzusammenhang sie hergestellt oder verändert wurde.

Eine Urkunde ist nicht nur Beleg für das, was sie behauptet. Sie ist auch Befund ihrer eigenen Herstellung und Überlieferung.

Der Überlieferungsträger ist Teil der Quelle

In regionalhistorischen Beständen des Weserberglandes liegt der problematische Befund oft nicht als Einzeloriginal vor. Überliefert sind Kopialbücher, Regesten, ältere Editionen oder spätere Abschriften. Diese Formen sind nicht austauschbar.

Ein Kopialbuch kann einen Text bewahren, dessen Original verloren ist. Es kann aber ebenso redaktionelle Eingriffe, Kürzungen, Modernisierungen oder Fehler des Kopisten enthalten. Eine Abschrift ist deshalb zunächst eine eigenständige Überlieferungsstufe. Der rekonstruierte Wortlaut des verlorenen Originals bleibt eine Hypothese, solange keine weiteren Zeugen oder textkritischen Vergleichsmöglichkeiten vorliegen.

Für die praktische Quellenarbeit sollte der Befund in einer festen Reihenfolge erfasst werden:

1. Überlieferungsform bestimmen. Es wird notiert, ob ein Original, eine zeitnahe Abschrift, ein Kopialbuch, ein Regest oder nur ein Zitat vorliegt.

2. Archivische Signatur und Provenienz sichern. Herkunft und Bestandszusammenhang liefern Hinweise auf den Überlieferungsweg.

3. Textzeugen vergleichen. Varianten bei Namen, Ortsangaben, Datierung und Rechtsformel werden nicht geglättet, sondern dokumentiert.

4. Äußere Merkmale getrennt beschreiben. Schrift, Material, Siegel und Layout werden zunächst ohne inhaltliche Deutung aufgenommen.

5. Innere Plausibilität prüfen. Formular, Sprache, Personen, Institutionen und Rechtsinhalt werden anschließend bewertet.

6. Aussagegrenzen formulieren. Ungeklärte Punkte bleiben als ungeklärt markiert.

Diese Trennung verhindert, dass eine Edition den Originalbefund unbemerkt ersetzt. Gerade bei der Urkundenanalyse im Weserbergland ist das relevant, wenn lokale Besitztraditionen, Klosterarchive und landesherrliche Überlieferungen über mehrere Jahrhunderte hinweg zusammengeführt werden.

Struktur als Prüfstein: Protokoll, Kontext und Eschatokoll

Mittelalterliche Urkunden folgen meist einem dreiteiligen Aufbau. Die Begriffe sind keine bloßen Hilfsmittel für die Edition. Sie bilden eine Arbeitsstruktur, mit der die Funktion einzelner Textabschnitte geprüft werden kann.

AbschnittTypische BestandteilePrüffrage
ProtokollInvocatio, Intitulatio, Inscriptio, SalutatioWer tritt als Aussteller auf, und an wen richtet sich der Text?
KontextArenga, Narratio, Dispositio, CorroboratioWelche Handlung wird begründet, verfügt oder bestätigt?
EschatokollSubscriptio, Signumzeile, Datierung, BeglaubigungWie wird der Text abgeschlossen und rechtlich abgesichert?

Das Protokoll eröffnet die Urkunde. Eine Invocatio kann den Text religiös einleiten. In der Intitulatio wird der Aussteller benannt. Die Inscriptio bezeichnet gegebenenfalls den Empfänger, die Salutatio enthält die Grußformel. Nicht jede Urkunde enthält alle Bestandteile. Das Fehlen eines Elements ist deshalb nicht automatisch ein Fälschungsmerkmal. Es muss zum Urkundentyp, zur Zeitstellung und zur Kanzleipraxis passen.

Der Kontext enthält die eigentliche Handlung. In der Arenga wird häufig eine allgemeine Begründung formuliert. Die Narratio berichtet über Anlass oder Vorgeschichte. In der Dispositio wird verfügt, bestätigt, übertragen oder beurkundet. Die Corroboratio nennt Mittel der Beglaubigung, etwa Siegel oder Zeugen. Für die Quellenkritik ist die Dispositio besonders wichtig. Sie zeigt, welche rechtliche Wirkung der Text beansprucht. Die Narratio kann dagegen eine spätere Erklärung oder eine parteiliche Begründung enthalten. Beides darf nicht ohne Prüfung als gleichrangige Tatsachenbeschreibung gelesen werden.

Das Eschatokoll schließt die Urkunde ab. Signumzeile und Datierung können Zeugen, Ausfertigungsort und Zeitpunkt enthalten. Auch hier ist die Form nicht immer stabil. Jahres- und Tagesangaben können nach unterschiedlichen Kalenderstilen berechnet worden sein. Der Jahresbeginn fiel nicht in allen Überlieferungstraditionen auf denselben Tag. Eine Datierung im Januar oder März kann deshalb bei moderner Umrechnung zu einer abweichenden Jahreszahl führen.

Formularvergleich statt Wortlautgefühl

Ein plausibel klingender Text ist kein Echtheitsnachweis. Formeln können kopiert, angepasst oder nachgeahmt werden. Für die Bewertung wird deshalb der Formularvergleich benötigt. Zu untersuchen ist, ob die verwendeten Bestandteile zum Aussteller, zur Empfängerinstitution und zur angenommenen Zeit passen.

Dabei sollte nicht nur nach identischen Formulierungen gesucht werden. Aussagekräftiger sind Kombinationen:

  • Welche Reihenfolge besitzen die Formularteile?
  • Welche Titel verwendet der Aussteller?
  • Welche Zeugenformel ist üblich?
  • Welche Beglaubigungsform wird genannt?
  • Welche Orts- und Amtsbezeichnungen erscheinen?
  • Welche Rechtsbegriffe werden verwendet?
  • Gibt es Formeln, die erst in einer späteren Kanzleipraxis nachweisbar sind?

Ein einzelnes ungewöhnliches Wort beweist keine Fälschung. Mehrere Abweichungen in Formular, Titulatur, Datierung und Rechtsinhalt erzeugen jedoch einen Befund, der erklärt werden muss. Möglich sind eine spätere Überarbeitung, eine Empfängerausfertigung, ein Schreiberwechsel oder eine bewusste Fälschung. Die Diagnose folgt aus dem Gesamtbild.

Paläographische Fallstricke: Schriftduktus und Kanzleihände bewerten

Beim Entziffern mittelalterlicher Urkunden wird die Schrift häufig zu schnell als Datierungsinstrument verwendet. Das ist methodisch riskant. Ein Schriftduktus kann sich innerhalb einer Hand verändern. Federzuschnitt, Schreibunterlage, Schreibgeschwindigkeit und körperliche Verfassung beeinflussen die Form einzelner Buchstaben. Zusätzlich kann die Ausfertigung von einem Empfängerschreiber übernommen worden sein.

Ligaturen erschweren die Lesung. Buchstabenverbindungen können je nach Schreiber und Position im Wort stark variieren. Abkürzungen sind nicht nur technische Kürzungen, sondern Bestandteil der Schreibpraxis. Ihre Auflösung muss am Vergleichsmaterial kontrolliert werden. Eine moderne Transkription, die unsichere Lesungen stillschweigend normalisiert, entfernt genau jene Abweichungen, die für die Quellenkritik relevant sein können.

Bei der Identifizierung von Kanzleihänden sollte daher nicht mit einem starren Buchstabeninventar gearbeitet werden. Einzelne Buchstabenformen sind nur dann aussagekräftig, wenn sie in einer größeren Gruppe von Merkmalen auftreten. Zu berücksichtigen sind unter anderem:

  • Verhältnis von Ober-, Mittel- und Unterlängen,
  • Ausführung von Schaft- und Bogenformen,
  • Gestaltung von Ligaturen,
  • Abkürzungszeichen,
  • Neigung und Rhythmus der Schrift,
  • Zeilenführung und Wortabstände,
  • Korrekturen, Nachträge und Rasuren,
  • Wechsel zwischen mehreren Händen.

Eine scheinbare Übereinstimmung kann ebenso problematisch sein wie eine Abweichung. Kanzleien arbeiten mit Formularen und wiederkehrenden Schreibkonventionen. Dadurch entstehen ähnliche Schriftbilder, ohne dass derselbe Schreiber beteiligt war. Umgekehrt kann derselbe Schreiber unter veränderten Bedingungen unterschiedlich schreiben.

Die Paläographie liefert deshalb selten ein isoliertes Endurteil. Sie ordnet Wahrscheinlichkeiten. Der paläographische Befund muss mit Formular, Material, Siegel und Überlieferungsgeschichte verbunden werden. Erst diese Kombination erlaubt eine belastbare Einordnung.

Transkription, Edition und digitale Befundsicherung

Die erste Arbeitsstufe ist die diplomatische Transkription. Zeilenumbrüche, Abkürzungen, Ergänzungen und unklare Stellen werden möglichst nah am Befund wiedergegeben. Eine leserfreundliche Übertragung kann anschließend erstellt werden. Beide Ebenen dürfen nicht vermischt werden.

Bei digitaler Befundsicherung werden Bilddatei, Transkription und Metadaten getrennt verwaltet. Für jede Aufnahme sollten mindestens Signatur, Blatt- oder Seitenangabe, Aufnahmedatum, Maßstab und gegebenenfalls Farb- oder Beleuchtungsbedingungen dokumentiert werden. Ein digital vorliegendes Bild ist kein neutraler Ersatz für die Quelle. Perspektive, Reflexionen, Kompression und fehlende Rückseiten können den Befund verändern.

Besonders problematisch sind nicht dokumentierte Korrekturen in einer Edition. Wenn eine unsichere Lesung normalisiert wurde, muss die abweichende Form im Originalbild weiter überprüfbar sein. Das gilt für Personennamen und Ortsnamen in besonderem Maß. Ein falsch aufgelöster Buchstabe kann die Zuordnung eines Ortes verändern und damit eine ganze Besitzrekonstruktion verschieben.

Für die historische Quellenarbeit mit digitalen Methoden ist daher die Nachvollziehbarkeit wichtiger als die bloße Verfügbarkeit. Ein guter digitaler Datensatz zeigt nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Entscheidungspunkte der Bearbeitung.

Der Wert der Fälschung: Warum Spuria nicht aus dem Korpus fallen

Eine mittelalterliche Fälschung besitzt keine rechtliche Authentizität in Bezug auf die behauptete Handlung. Daraus folgt aber nicht, dass sie für die Geschichtsforschung wertlos ist. Das Dokument kann später entstanden sein und dennoch konkrete Aussagen über Herrschaftsansprüche, Besitzkonflikte, institutionelle Interessen und Rechtsvorstellungen liefern.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Ist die Urkunde echt? Sie lautet auch: Was genau ist unecht?

Mögliche Ebenen sind:

  • das gesamte Dokument wurde später hergestellt;
  • ein echter Kern wurde erweitert;
  • eine ältere Urkunde wurde sprachlich oder rechtlich überarbeitet;
  • eine Abschrift wurde mit einer neuen Datierung versehen;
  • ein vorhandenes Siegel wurde an einen anderen Text angehängt;
  • ein realer Rechtsanspruch wurde nachträglich in eine ältere Form gekleidet.

Diese Unterscheidungen haben unterschiedliche historische Folgen. Eine vollständige Fälschung belegt nicht die ursprüngliche Schenkung. Sie kann aber belegen, dass eine Institution zu einem späteren Zeitpunkt genau diesen Anspruch durchsetzen wollte. Eine interpolierte Urkunde kann ältere Besitzangaben mit späteren Ergänzungen verbinden. Ohne Schichtung des Befundes bleibt beides unsichtbar.

Bei der Interpretation von Spuria muss deshalb zwischen behaupteter Vergangenheit und Entstehungszeit des Dokuments unterschieden werden. Der Text wird nicht als unmittelbarer Nachweis des Ereignisses verwendet, sondern als Zeugnis der Interessen, Konflikte und Argumentationsmuster seiner Entstehungsumgebung.

Eine Fälschung scheitert als Rechtsbeleg. Als Befund eines historischen Konflikts kann sie dennoch präzise sein.

Für die regionale Forschung ist dieser Punkt relevant. Klöster, Stifte, Adelsfamilien und Landesherren mussten Besitz- und Herrschaftsansprüche nicht nur ausüben, sondern auch begründen. Urkunden konnten in solchen Auseinandersetzungen als Beweismittel gesammelt, kopiert, verändert oder neu hergestellt werden. Die Fälschung verweist dann auf eine Phase, in der ein Anspruch legitimiert werden musste. Das ist eine andere Aussage als die im Dokument behauptete.

Selektionsfehler in der Überlieferung: Besitz ist nicht gleich Besitz

Urkundenbestände bilden historische Wirklichkeit nicht gleichmäßig ab. Schriftlich fixiert und später überliefert wurden besonders häufig Güter, Rechte und Beziehungen, die rechtlich umstritten waren oder institutionell gesichert werden sollten. Unproblematische Besitzverhältnisse können dagegen kaum Spuren hinterlassen haben.

Daraus entsteht ein Selektionsfehler. Wer ausschließlich Urkunden auswertet, erhält möglicherweise ein Bild, in dem Konflikte häufiger erscheinen als stabile Verhältnisse und in dem bestimmte Institutionen überrepräsentiert sind. Die Dichte der Überlieferung darf nicht direkt mit der Dichte historischer Ereignisse gleichgesetzt werden.

Bei der Rekonstruktion von Besitzverhältnissen sollten deshalb mehrere Quellengruppen verbunden werden:

  • Urkunden und Kopialbücher,
  • Lehns- und Amtsregister,
  • Rechnungen und Abgabenverzeichnisse,
  • Güter- und Lagerbücher,
  • Testamente und Stiftungsaufzeichnungen,
  • Siegel- und Wappenüberlieferung,
  • Ortsnamen und Flurnamen,
  • archäologische Befunde,
  • ältere Karten und Grenzbeschreibungen.

Keine dieser Gruppen ist vollständig neutral. Ein Register folgt einer Verwaltungslogik, ein Testament einer familiären oder religiösen Situation, ein Ortsname einer eigenen Überlieferungsgeschichte. Der Wert liegt im Abgleich. Stimmen Besitzangabe, Ortsbezeichnung und administrative Zuordnung nicht überein, muss der Widerspruch dokumentiert werden. Er darf nicht durch eine vorschnelle Normalisierung verschwinden.

Ortsnamen, Personen und Räume

Die Ortsnamenforschung kann bei der Urkundenanalyse wichtige Hinweise liefern. Sie kann aber keine automatische Identifikation ersetzen. Schreibvarianten, Lautwandel und regionale Überlieferungsformen führen dazu, dass ein Ort in verschiedenen Dokumenten erheblich unterschiedlich erscheinen kann. Zusätzlich können gleichlautende Namen in benachbarten Räumen vorkommen.

Für eine belastbare Zuordnung werden daher mehrere Merkmale benötigt:

  • geografische Lage im Verhältnis zu benachbarten Orten,
  • genannte Gewässer, Wege oder Grenzen,
  • Besitz- und Herrschaftszusammenhang,
  • auftretende Zeugen und Amtsinhaber,
  • Varianten des Ortsnamens in zeitnahen Belegen,
  • spätere Entwicklung der Siedlungsbezeichnung.

Auch Personennamen sind nicht stabil genug, um allein als Identifikator zu dienen. Schreibweisen wechseln, Titel können entfallen, und gleichnamige Personen können in derselben Region auftreten. Die prosopografische Zuordnung muss aus mehreren Belegen aufgebaut werden. Eine einzelne Urkunde kann dafür ein Ausgangspunkt sein, aber selten der gesamte Nachweis.

Ein belastbarer Arbeitsablauf für die Urkundenanalyse

Die praktische Bearbeitung sollte vom materiellen Befund zur historischen Interpretation führen. Die Reihenfolge ist nicht formal vorgeschrieben, reduziert aber typische Fehlinterpretationen.

1. Bestand und Überlieferungsstufe klären

Zuerst wird bestimmt, woher der Text stammt und in welcher Form er vorliegt. Original, Abschrift, Kopialbuch, Regest und Edition besitzen unterschiedliche Beweiskraft. Eine spätere Abschrift darf nicht automatisch mit dem verlorenen Original gleichgesetzt werden.

2. Material und Layout aufnehmen

Beschreibmaterial, Faltung, Zeilenführung, Schriftspiegel, Nachträge und Beschädigungen werden dokumentiert. Bei einem Siegel werden Position, Material, Befestigung und Erhaltungszustand getrennt beschrieben. Eine beschädigte oder fehlende Beglaubigung ist ein Befund, aber noch kein Beweis für Unechtheit.

3. Schrift und Hände vergleichen

Die Schrift wird mit datiertem Vergleichsmaterial aus derselben Kanzlei oder Region abgeglichen. Der Vergleich sollte mehrere Merkmale umfassen. Einzelne Buchstabenformen erhalten erst im Zusammenhang mit Duktus, Ligaturen und Abkürzungspraxis Gewicht.

4. Formular und Sprache analysieren

Protokoll, Kontext und Eschatokoll werden bestimmt. Ungewöhnliche Bestandteile werden mit zeitlich und institutionell passenden Urkunden verglichen. Sprachliche Modernisierungen, anachronistische Titel oder unpassende Rechtsbegriffe werden als Prüfhypothesen erfasst.

5. Datierung kontrollieren

Jahresangabe, Tagesdatum, Regierungsjahre, Indiktion und Ortsangabe werden miteinander verglichen, soweit sie vorhanden sind. Kalenderstile und mögliche Kopistenfehler müssen berücksichtigt werden. Eine scheinbar eindeutige Datierung kann durch die Berechnungssysteme der jeweiligen Überlieferung relativiert werden.

6. Rechtsinhalt und Entstehungskontext trennen

Es wird gefragt, welche Handlung behauptet wird und welche Interessen der Text verfolgt. Ein plausibler Rechtsinhalt bestätigt nicht die Echtheit. Umgekehrt kann ein formal unechter Text für die Geschichte eines Besitzkonflikts aussagekräftig sein.

7. Ergebnis mit Unsicherheiten dokumentieren

Am Ende steht nicht immer die Kategorie echt oder falsch. Möglich sind auch: überarbeitet, interpoliert, nicht zeitgenössische Abschrift, unklare Datierung oder nur teilweise beurteilbar. Diese Kategorien sind wissenschaftlich brauchbarer als ein scheinbar präzises Urteil ohne Begründung.

Fazit: Die Quelle bleibt ein mehrschichtiger Befund

Die häufigsten Fehlerquellen der historischen Urkundenanalyse entstehen nicht durch fehlendes Spezialwissen an einer einzigen Stelle. Sie entstehen durch die Vermischung von Ebenen. Eine Abschrift wird als Original behandelt. Eine Datierung wird ohne Kalenderprüfung übernommen. Ein ähnlicher Schriftzug wird mit derselben Kanzleihand gleichgesetzt. Eine Fälschung wird als wertlos verworfen. Ein dicht überlieferter Besitz wird als besonders bedeutend interpretiert.

Diplomatik geschichtsforschung bedeutet deshalb kontrollierte Trennung: äußerer Befund, innerer Text, Überlieferungsweg und historischer Kontext müssen zunächst separat erfasst werden. Erst danach werden sie zusammengeführt. Für die Quellenarbeit im Mittelalter und für die Urkundenanalyse im Weserbergland ist dieses Verfahren keine akademische Zusatzschicht. Es entscheidet darüber, ob ein Dokument als Beleg, als spätere Konstruktion oder als Zeugnis eines Konflikts gelesen wird.

Das Ergebnis darf nüchtern ausfallen. Eine offene Datierungsfrage bleibt offen. Eine nicht auflösbare Schriftstelle wird nicht durch sprachliche Glättung gelöst. Und eine Fälschung wird nicht aus dem historischen Korpus entfernt, sondern korrekt eingeordnet. Genau dort beginnt belastbare Regionalgeschichte.

Häufige Fragen

Warum reicht eine Datierung in einer Urkunde oft nicht aus?
Unterschiedliche Kalenderstile, Schreibfehler und spätere Bearbeitungen können dazu führen, dass die Datierung bei moderner Umrechnung zu abweichenden Ergebnissen führt.
Ist eine gefälschte Urkunde für die Geschichtsforschung wertlos?
Nein, eine Fälschung ist zwar kein Beleg für die behauptete Rechtshandlung, dient aber als wertvolles Zeugnis für historische Konflikte, Herrschaftsansprüche und Interessen der Zeit ihrer Entstehung.
Wie unterscheidet sich die äußere von der inneren Quellenkritik?
Die äußere Kritik prüft die materielle Erscheinung wie Material, Schrift und Siegel, während die innere Kritik den Textinhalt, die Sprache und die Rechtsbegriffe analysiert.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Original und Abschrift so wichtig?
Abschriften oder Kopialbücher können redaktionelle Eingriffe, Kürzungen oder Fehler des Kopisten enthalten, weshalb sie als eigenständige Überlieferungsstufen betrachtet werden müssen.
Was ist bei der paläographischen Analyse von Urkunden zu beachten?
Schriftduktus und Buchstabenformen sollten nicht isoliert bewertet werden, da sie durch Federzuschnitt, Schreibgeschwindigkeit oder den Wechsel von Schreibern stark variieren können.